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1.1.Die telefonische, elektronische oder schriftliche
Bestellung ist mit der Bekanntgabe der vollen Lieferanschrift,
unabhängig von der Lieferzeit gültig. |
1.2. Die Lieferung erfolgt solange der Vorrat
reicht. |
1.3. Der Kunde hat die Möglichkeit sich,
nach Absprache, die Ware in Form und Grösse anzusehen. |
1.4. Bei telephonischer Bestellung geben
wir nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft über
die Beschaffenheit, Art und Grösse der Ware ab.
Somit ist eine Streitigkeit über diese Punkte
des Brennholzes auszuschliessen. |
1.5. Bei willkürlicher Nichtabnahme
berechnen wir die Fahrt und Personalkosten (Spedition)
bzw. sonstige Aufwendungen. |
1.6. Die Lieferung unserer Ware erfolgt nur
nach vorheriger Absprache. |
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2.1. Barzahlung: Der Rechnungsbetrag
ist bei Lieferung in bar gegen Quittung zu bezahlen.
Der Fahrer ist empfangsberechtigt. |
2.2. Rechnung: Eine
Anlieferung gegen Rechnung erfolgt nur nach vorheriger
Absprache und muss auf dem Beleg/Lieferschein für
den Fahrer zu ersehen sein. |
2.3. Bei Anlieferung in
Abwesenheit: Wenn eine Anlieferung in Abwesenheit
vereinbart wurde, liegt die Rechnung im Briefkasten.
Datum und Uhrzeit der Lieferung werden vom Fahrer
festgehalten. In diesen Fällen, ist der Rechnungsbetrag
umgehend zu überweisen. Für Witterungsbedingte
Einwirkungen bei Anlieferung in Abwesenheit übernehmen
wir keine Haftung. |